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   BVerwG, 15.02.1989 - 2 B 5.89   

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https://dejure.org/1989,4253
BVerwG, 15.02.1989 - 2 B 5.89 (https://dejure.org/1989,4253)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.1989 - 2 B 5.89 (https://dejure.org/1989,4253)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 1989 - 2 B 5.89 (https://dejure.org/1989,4253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung bei der Auslegung von Übergangsvorschriften - Besoldung von Hochschulangestellten - Kriterien hinsichtlich der Einstellung von Hochschullehrern - Absehen von bestimmten Einstellungsvoraussetzungen bei der Einstellung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1989 - 2 B 5.89
    Aus dem Vorbringen der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 30.85

    Besoldung der als Professoren übernommenen Fachhochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1989 - 2 B 5.89
    Das ist, wie der beschließende Senat in dem in dieser Sache ergangenen Urteil vom 28. Mai 1986 - BVerwG 2 C 30.85 - (Buchholz 421.20 Nr. 20 = ZBR 1986, 340) bereits im einzelnen ausgeführt hat, nicht der Fall.
  • BVerwG, 18.02.1985 - 2 B 87.84

    Auslegung des Art. X § 2 Absatz 3 des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1989 - 2 B 5.89
    Aus der Zulassung der Revision durch Beschluß vom 18. Februar 1985 - BVerwG 2 B 87.84 - (später BVerwG 2 C 18.85, Urteil vom 28. Mai 1986 ) können schon im Hinblick auf die zu jener Zeit beim beschließenden Senat noch anhängigen, von den Berufungsgerichten zugelassenen Revisionen keine gegenteiligen Rückschlüsse gezogen werden.
  • BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77

    Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht -

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1989 - 2 B 5.89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt der Auslegung von Übergangsvorschriften (vgl. hierzu Beschluß vom 10. Juli 1986 - BVerwG 5 B 99.85 - ) ebenso wie auslaufendem Recht aber regelmäßig - und so auch hier - keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, weil diese Zulassungsvorschrift im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungsweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82

    Schulleiter

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1989 - 2 B 5.89
    Die Beschwerde kann sich für ihre gegenteilige Auffassung nicht mit Erfolg auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - (BVerfGE 70, 251) berufen.
  • BVerwG, 17.07.1975 - 2 B 2.75

    Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes im

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1989 - 2 B 5.89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt der Auslegung von Übergangsvorschriften (vgl. hierzu Beschluß vom 10. Juli 1986 - BVerwG 5 B 99.85 - ) ebenso wie auslaufendem Recht aber regelmäßig - und so auch hier - keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, weil diese Zulassungsvorschrift im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungsweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 10.07.1986 - 5 B 99.85
    Auszug aus BVerwG, 15.02.1989 - 2 B 5.89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt der Auslegung von Übergangsvorschriften (vgl. hierzu Beschluß vom 10. Juli 1986 - BVerwG 5 B 99.85 - ) ebenso wie auslaufendem Recht aber regelmäßig - und so auch hier - keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu, weil diese Zulassungsvorschrift im wesentlichen auf die für die Zukunft richtungsweisende Klärung von Rechtsfragen des geltenden Rechts gerichtet ist (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Juli 1975 - BVerwG 2 B 2.75 - und vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 18.85

    Besoldung der in das Amt des Professors übernommenen Fachhochschullehrer

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1989 - 2 B 5.89
    Aus der Zulassung der Revision durch Beschluß vom 18. Februar 1985 - BVerwG 2 B 87.84 - (später BVerwG 2 C 18.85, Urteil vom 28. Mai 1986 ) können schon im Hinblick auf die zu jener Zeit beim beschließenden Senat noch anhängigen, von den Berufungsgerichten zugelassenen Revisionen keine gegenteiligen Rückschlüsse gezogen werden.
  • BVerwG, 17.12.1991 - 2 B 95.91

    Gestaltung des Dienstverhältnisses der verschiedenen Professoren an

    Daraus folgt, daß auch nicht von einer dauerhaften Entkoppelung von Status und abstraktfunktionellem Amt gesprochen werden kann (vgl. Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Oktober 1990 - 2 BvR 443/89 -, betreffend den Beschluß vom 15. Februar 1989 - BVerwG 2 B 5.89 -).
  • BVerwG, 27.02.1989 - 2 B 9.89

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund -

    C 3 zur Verfügung stehenden Planstellen bereits besetzt sind, ist für eine Zuordnung zu diesen Besoldungsgruppen kein Raum mehr (vgl. auch Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - ; Beschlüsse vom 21. September 1988 - BVerwG 2 B 125.88 - vom 29. November 1988 - BVerwG 2 B 162.88 - und vom 15. Februar 1989 - BVerwG 2 B 5.89 -).
  • BVerwG, 11.07.1989 - 6 B 19.89

    Kriegsdienstverweigerung - Rücknahme der Anerkennungsentscheidung - Sachliche

    Es ist ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß derartige Übergangsfälle typischerweise keine grundsätzlichen, höchstrichterlich klärungsbedürftigen Rechtsfragen aufwerfen (vgl. Beschluß vom 10. Juli 1986 - BVerwG 5 B 99.85 - und Beschluß vom 15. Februar 1989 - BVerwG 2 B 5.89 - m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 26.04.1989 - 2 B 55.89

    Verfassungsmäßigkeit der Überleitungsregelung des Art. X § 2 Abs. 3 des Zweiten

    C 3 zur Verfügung stehenden Planstellen bereits besetzt sind, ist für eine Zuordnung zu diesen Besoldungsgruppen kein Raum mehr (vgl. auch Nichtannahmebeschluß des BVerfG vom 3. April 1989 - 2 BvR 1065/88 - BVerwGE 80, 127 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85]; Beschlüsse vom 21. September 1988 - BVerwG 2 B 125.88 - vom 29. November 1988 - BVerwG 2 B 162.88 - und vom 15. Februar 1989 - BVerwG 2 B 5.89 -).
  • BVerwG, 03.03.1989 - 2 B 22.89

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    C 3 die zur Verfügung stehenden Planstellen bereits besetzt sind, ist für eine Zuordnung zu diesen Besoldungsgruppen kein Raum mehr (vgl. auch Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - ; Beschlüsse vom 21. September 1988 - BVerwG 2 B 125.88 - vom 29. November 1988 - BVerwG 2 B 162.88 - und vom 15. Februar 1989 - BVerwG 2 B 5.89 -).
  • BVerwG, 27.02.1989 - 2 B 10.89

    Beendigung des Übernahmeverfahrens in die Besoldungsgruppe (BesGr.) C2 oder C3

    C 3 zur Verfügung stehenden Planstellen bereits besetzt sind, ist für eine Zuordnung zu diesen Besoldungsgruppen kein Raum mehr (vgl. auch Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - ; Beschlüsse vom 21. September 1988 - BVerwG 2 B 125.88 - vom 29. November 1988 - BVerwG 2 B 162.88 - und vom 15. Februar 1989 - BVerwG 2 B 5.89 -).
  • BVerwG, 23.12.1992 - 2 B 86.92

    Einweisung in eine bestimmte Planstelle einer Besoldungsordnung - Grundsatz der

    Daraus folgt, daß von einer dauerhaften Entkoppelung von Status und abstrakt funktionellem Amt nicht gesprochen werden kann (vgl. Nichtannahmebeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Oktober 1990 - 2 BvR 443/89 - betreffend den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Februar 1989 - BVerwG 2 B 5.89 -).
  • BVerwG, 23.03.1989 - 2 B 36.89

    Klärungsbedürftige konkrete Fragen von grundsätzlicher Bedeutung als

    C 3 die zur Verfügung stehenden Planstellen bereits besetzt sind, ist für eine Zuordnung zu diesen Besoldungsgruppen kein Raum mehr (vgl. auch Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - BVerwGE 80.127; Beschlüsse vom 21. September 1988 - BVerwG 2 B 125.88 - vom 29. November 1988 - BVerwG 2 B 162.88 - und vom 15. Februar 1989 - BVerwG 2 B 5.89 -).
  • BVerwG, 20.03.1989 - 2 B 39.89

    Beendigung des Übernahmeverfahrens in eine höhere Besoldungsgruppe auf Grund

    C 3 zur Verfügung stehenden Planstellen bereits besetzt sind, ist für eine Zuordnung zu diesen Besoldungsgruppen kein Raum mehr (vgl. auch Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 62.85 - <BVerwGE 80, 127 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 62/85]>; Beschlüsse vom 21. September 1988 - BVerwG 2 B 125.88 - vom 29. November 1988 - BVerwG 2 B 162.88 - und vom 15. Februar 1989 - BVerwG 2 B 5.89 -).
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